AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweisthal Beschlag- und Schließtechnik GmbH

1. Allgemeines

  1. Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Entgegennahme der Waren, sind die Bedingungen auch vom Vertragspartner verpflichtend angenommen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam.
  3. Die in unseren Prospekten, Katalogen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  4. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor. Erst durch unsere schriftliche Bestätigung werden bestimmte Eigenschaften zugesichert.

2. Lieferung

  1. Die Lieferzeit gilt grundsätzlich als nur annähernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen hat oder die Abholbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  2. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
  3. Auf Abruf bestellte Waren sind innerhalb des vereinbarten Zeitraumes und in vereinbarten Teilmengen abzunehmen. Unterlässt der Besteller trotz Mahnung und Nachfristsetzung den fristgemäßen Abruf, sind wir berechtigt, über den gesamten Auftrag abzurechnen und die Ware abholbereit zu stellen.
  4. Soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert werden, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleichgültig ob in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten- insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.
  5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem jeweils anderen Beteiligten Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich nach deren Bekanntwerden mitzuteilen.
  6. Nach unserer Wahl sind Teillieferungen in zumutbarem Umfang sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.
  7. Werden Sonderanfertigungen bestellt, so darf die stückzahlmäßige Lieferung unter- oder überschritten werden.

3. Preisstellung und Versand

  1. Alle unsere Katalog- und Listenpreise verstehen sich grundsätzlich in Euro. Die Preise der Kaufgegenstände verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ebenso die Listenpreise in unserem Katalog sowie unserem online-Angebot. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen beide Parteien zur entsprechenden Preisanpassung bei laufenden Aufträgen.
  2. Die Preise gelten -soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist- ab einem Nettowarenbestellwert in Höhe von 250,- EUR franko Empfangsstation und schließen Verpackung und Fracht mit ein. Bei Rechnungsbeträgen unter 250,- EUR Nettowarenwert berechnen wir Versand- und Verpackungskosten in angemessener Höhe.
  3. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren ein, wie insbesondere der Kosten für Energie, Löhne, Vormaterial oder Fracht, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
  4. Wir versenden die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Wenn der Besteller andere Versandvorschriften hat, so übernimmt er evtl. anfallende Mehrkosten dafür.
  5. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehmen. Ansonsten sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten des Bestellers zu lagern.
  6. Für das Ausland gelten andere Frachtsätze.
  7. Soweit wir nach der Verpackungsordnung verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen dato Faktura werde, soweit der Besteller nicht mit der Begleichung weiterer Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung im Verzug ist, 2 % Skonto gewährt.
  2. Bei Zielüberschreitung stützen wir uns auf §286 BGB. In der Folge sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach §288 BGB zu berechnen. Die effektive Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der regelmäßig per 1.01. und 1.07. in jedem Kalenderjahr veröffentlicht wird.
  3. Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das uns zustehende Entgelt ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über.

6. Schutzrechte

  1. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
  2. Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser uns von sämtlichen Ansprüchen frei.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
  2. Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit sicherzustellen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an uns abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten, hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
  7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Warenrückgabe

  1. Warenrückgaben sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Rückgabe der wieder verkaufsfähigen Artikel an uns hat original verpackt, unversehrt und für uns fracht- und spesenfrei zu erfolgen.
  2. Für alle Warenrückgaben berechnen wir eine aufwandsgerechte Bearbeitungsgebühr, mindestens aber 20 % des Warenwertes. Falls der Aufwand der Aufarbeitung höher ist, wird dieser gesondert berechnet.
  3. Sonderanfertigungen sowie defekte und beschädigte Produkte, die außerhalb unserer Gewährleistung liegen, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte, die wir ggf. nicht mehr oder nur noch in modifizierter Form im Programm haben.

9. Gewährleistung

  1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Lieferung kann der Besteller zur Mängelbeseitigung zunächst nur die Nacherfüllung verlangen. Die Wahl der jeweiligen Nacherfüllungsart -Beseitigung der Mängel (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung- ist uns vorbehalten, wobei wir befugt sind, bei jedem erneuten Nacherfüllungsversuch von der einen zur anderen Art zu wechseln. Dem Besteller zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
  3. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises hat der Besteller nur dann, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder wir eine uns vom Besteller schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beheben oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder von uns verweigert wird.
  4. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Käufers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Kaufsache.
  6. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Käufer lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
  7. Beanstandungen jeglicher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Sendung, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb 30 Tagen nach Entgegennahme schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung

  1. Für verschuldensabhängige Ansprüche auf Schadenersatz haften wir gleichgültig aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als die anspruchsbegründende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Soweit unsere Schadenersatzpflicht ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenso für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

11. Übertragbarkeit des Vertrages

  1. Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Velbert und für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Velbert. Das CISG findet keine Anwendung.

Stand: November 2022